Mit dem am 12. Oktober 2021 in Kraft getretenen
Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) wird ein ab dem 1. August 2026
stufenweise greifender Rechtsanspruch auf eine ganztägige Förderung
für Kinder im Grundschulalter nach dem Sozialgesetzbuch VIII umgesetzt.
Mit dem Ganztagsfinanzhilfegesetz (GaFinHG) werden den
Bundesländern Finanzhilfen des Bundes zur Förderung des investiven
quantitativen und qualitativen Ausbaus ganztägiger Bildungs- und
Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter zur Verfügung gestellt.
Die Programmumsetzung erfolgt auf Grundlage einer
Verwaltungsvereinbarung des Bundes und der Länder, sowie auf Basis
einer landeseigenen Förderrichtlinie. Nach der landeseigenen
Förderrichtlinie werden die dem Land RLP zustehenden Fördermittel nach
einem Verteilungsschlüssel auf die 41 rheinland-pfälzischen Jugendämter
verteilt. Nach der Förderrichtlinie können Maßnahmen mit 70% gefördert
werden.
Für die Umsetzung des Werkraum-Projektes an der Grund- und
Realschule Kelberg wurden vom Land insgesamt 50.000,00 € bewilligt.
Dies entspricht einem Fördersatz von 70 % bei zugrunde gelegten
förderfähigen Gesamtkosten in Höhe von insgesamt 71.435,00 €.

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